(Der Käufer möge sich hüten.)

Caveat emptor.

Allgemeine Informationen für Kaufinteressenten

Sie planen derzeit, eine Immobilie zu erwerben. Diese Entscheidung sollte wohl überlegt sein, da Sie sich auf Jahre an eine Investition binden. Um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, raten wir Ihnen, sich über die folgenden Fragen klar zu werden:

  1. Warum möchten Sie eine Immobilie erwerben? Teilen Sie diesen Wunsch mit Ihrem Lebenspartner? Unterstützt sie/ er Ihren Wunsch?
  2. Haben Sie sich Ihre Wunsch-Immobilie mehrfach angesehen? Gefällt Ihnen die Lage und Ausstattung der Immobilie? Haben Sie sich über den Umfang etwa notwendiger Renovierungs- oder Sanierungskosten informiert?
  3. Haben Sie bei Ihrer Kalkulation die Nebenkosten des Immobilienkaufes berücksichtigt? Zum notariell vereinbarten Kaufpreis sind Grunderwerbsteuern (bundeslandabhängig, z. B. in Hessen 6 % des Kaufpreises), Kosten des Notars und Grundbuches (ca. 1,75 - 2,0 % des Kaufpreises) und das Honorar des Vermittlers (meist 5,95 % des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer) zu addieren. Diese Nebenkosten werden in der Regel nicht durch eine Bank finanziert.
  4. Haben Sie genügend Zeit für die Abwicklung des Kaufvertrages eingeplant? Zwischen der Unterschrift beim Notar und der Kaufpreisfälligkeit vergehen oft zwei bis drei Monate. Nach der Mitteilung der Fälligkeit durch den Notar, können Sie bzw. Ihre Bank den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen. Erst nach der Zahlung erhalten Sie den Besitz (also den Schlüssel und die Nutzungsmöglichkeit). Kündigen Sie nicht übereilt Ihre Wohnung! Verzögerungen sind möglich.
  5. Fühlen Sie sich umfassend beraten und können Sie sich ohne Druck eine Meinung zur angebotenen Immobilie und den Vertragsdetails bilden? Haben Sie einen Dritten (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsberater, Freunde) von Ihrem geplanten Kauf berichtet? Erhalten Sie positive Rückmeldungen?
  6. Liegt Ihnen vor Abschluss des Kaufvertrages eine Finanzierungszusage durch Ihre Bank vor? Bitte bedenken Sie, dass ein vertraglich vereinbarter Kaufpreis unbedingt gezahlt werden muss. Daher sollten Sie über eine schriftliche Zusage Ihrer Bank verfügen. Allerdings sollten Sie bis zur Fälligkeit des Kaufpreises noch keinen Kreditvertrag unterzeichnen. Sollte ein Kaufvertrag nicht abgewickelt werden können, so bliebe Ihr Kreditvertrag zunächst in Kraft. Daher schulden Sie Ihrer Bank möglicherweise erhebliche Vorfälligkeits- und/ oder Nichtabnahmeentschädigung, wenn der Kaufvertrag scheitert.
  7. Ist Ihnen klar, dass beim Kauf einer gebrauchten Immobilie stets die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen ist. Der Immobilienkäufer sollte daher alle wertbestimmenden Eigenschaften einer Immobilie selbst (!) untersuchen und im Kaufpreis berücksichtigen. Eine nachträgliche Minderung, Nachverhandlung oder Rückabwicklung ist in der Regel nicht möglich. Bitte bedenken Sie, dass der Verkäufer meist den Kaufpreis nicht behält, sondern seinerseits an seine Bank abführen muss, damit Sie die Immobilie lastenfrei (ohne alte Grundschulden) erhalten. Geld das ein Verkäufer aber selbst nicht mehr hat, kann dem Käufer nicht erstattet werden!

Die vorgenannten Fragen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Sie erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Abhängig von Ihrer individuellen Situation sollten Sie ggf. Rat durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einholen.

Bitte zögern Sie nicht, uns auf ergänzende Fragen anzusprechen!